Sozialpädagogische Pflegefamilien nach § 33,2 SGB VIII

Wenn Kinder dauerhaft nicht in ihrer Familie leben können, benötigen sie einen anderen sicheren Lebensort. Auch ältere Kinder, manchmal auch Jugendliche wünschen sich ein Aufwachsen in einer Familie, wenn ihre Eltern sie nicht versorgen können. Für Kinder etwa ab Grundschulalter bietet büro49 die Vermittlung in sozialpädagogische Pflegefamilien nach § 33, 2 SGB VIII und die kontinuierliche Begleitung der Pflegeeltern und -kinder in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Von der Anfrage nach Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen bis zum Auszug des jungen Menschen – idealerweise in eine eigene Wohnung – begleitet büro49 das Pflegeverhältnis. In der Regel ist das eben in einer Pflegefamilie auf Dauer angelegt. Ziel ist die Integration des Kindes in die neue Familie und ihr soziales Umfeld unter Aufrechterhaltung von Bezügen zur Herkunftsfamilie.

Die Pflegefamilie bietet dem Kind/Jugendlichen einen verlässlichen Lebensort und eine fürsorgliche und liebevolle Erziehung und Betreuung. In ihrer verantwortungsvollen Aufgabe wird sie gut unterstützt: büro49 begleitet das Pflegeverhältnis in regelmäßigen Treffen, die überwiegend in der Familie stattfinden. Alle auftretenden Fragen können hier angesprochen und geklärt werden. Außerdem finden Treffen und Unternehmungen mit den Pflegekindern außerhalb der Familie statt.

Büro49 übernimmt die Koordination der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, ggfs. einem Vormund und weiteren Beteiligten wie z.B. Lehrkräften, TherapeutInnen etc. In Krisensituationen sucht büro49 gemeinsam mit den Beteiligten nach konstruktiven Lösungen. Die Koordination der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie erfolgt ebenfalls über die einschlägig erfahrenen büro49-MitarbeiterInnen.

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